Erweiterung bei der Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der neuen Bundesländer

Die Richtlinie zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der neuen Bundesländer und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes wurde gemäß der Bekanntmachung vom 28.05.2009 geändert:

Für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2010 werden auch Unternehmen begünstigt, die weniger als 100 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz / eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Mio. € haben (gilt auch für die Inanspruchnahme eines Beratungsgutscheins).

Weitere Informationen finden Sie unter www.inno-beratung.de