Erweiterung bei der Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der neuen Bundesländer
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Die Richtlinie zur Förderung von
Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der neuen Bundesländer und Berlin
sowie in ausgewählten Modellregionen des übrigen Bundesgebietes wurde gemäß
der Bekanntmachung vom 28.05.2009 geändert:
Für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.12.2010 werden auch Unternehmen begünstigt, die weniger als 100 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz / eine Jahresbilanzsumme von max. 20 Mio. € haben (gilt auch für die Inanspruchnahme eines Beratungsgutscheins). Weitere Informationen finden Sie unter www.inno-beratung.de |