Neue Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ab 01.01.2011

Nach Auslauf der im Rahmen des "Pakts für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes" (Konjunkturpaket II) erweiterten Fördermöglichkeiten gilt die Neufassung der ZIM-Richtlinie vom 26. November 2010 für alle Anträge ab dem 1. Januar 2011. 
Die Erweiterung auf Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte ist aufgehoben, somit gilt für alle ZIM-Module wieder die KMU-Definition der EU von 250 Mitarbeitern. Die Öffnung des Programms für Einzelprojekte (ZIM-SOLO) in den alten Bundesländern bleibt aber bestehen.
Die neue ZIM-Richtlinie kann auf der Programm-Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie heruntergeladen werden.