Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

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Basiswissen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Mittelstands zu stärken. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden.

Zuwendungsgeber ist das BMWE, der DLR Projektträger ist als beliehener Projektträger die bewilligende Behörde. Antragsberechtigt und Erstzuwendungsempfänger sind ausschließlich in der IGF autorisierte Forschungsvereinigungen wie die FSV. Die FSV überträgt die Bearbeitung der Forschungsvorhaben an öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Hochschulinstitute oder an gemeinnützige Forschungseinrichtungen wie Institute der Fraunhofer Gesellschaft (FhG); an diese Letztzuwendungsempfänger leitet die FSV die Fördermittel des BMWE in vollem Umfang weiter. Die Projektförderung erfolgt in der Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung, die die aus der Zuwendung zu finanzierenden Ausgaben für ein klar definiertes Projekt abdeckt; Bedingung für die Gewährung ist, dass angemessene vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) für das IGF-Vorhaben nachgewiesen werden können (modifizierte Anteilfinanzierung).

Förderfähig sind wissenschaftlich-technische und vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben mit unternehmensübergreifendem Charakter, die voraussichtlich neue Erkenntnisse im Bereich moderner Technologien generieren und somit die Grundlage für Innovationen in Produkten, Verfahren und Dienstleistungen schaffen können, insbesondere für KMU. Hierfür müssen die Anträge für IGF-Vorhaben Vorschläge zur Umsetzung in der Wirtschaft sowie Angaben zur Umsetzbarkeit und wirtschaftlichen Bedeutung enthalten. Die vorgesehene Laufzeit eines Vorhabens sollte nicht mehr als drei Jahre betragen.

Zusätzlich zur allgemeinen Förderung im Rahmen der IGF (Normalverfahren) gibt es spezielle Fördervarianten wie Leittechnologien für KMU (besonders wichtige, systemrelevante Vorhaben), PLUS (mehrere thematisch eng verwandte Forschungsvorhaben) und CORNET (transnationale Forschungsvorhaben).

Rechtsbeziehungen

Durch den Zuwendungsbescheid entsteht ein Rechtsverhältnis ausschließlich zwischen FSV und DLR. Das Rechtsverhältnis zwischen FSV und Forschungseinrichtung entsteht durch den Abschluss eines privatrechtlichen Weiterleitungsvertrages. Ein Rechtsverhältnis zwischen Forschungseinrichtung und DLR entsteht dadurch nicht. Der in der IGF abzuschließende Weiterleitungsvertrag wird durch das DLR vorgegeben (siehe aktuelles Muster). 

Risiko der Rückforderung von Zuwendungsmitteln

In dem Weiterleitungsvertrag wird u. a. der Rücktritt vom Vertrag und die Rückzahlung der Zuwendung durch die Forschungseinrichtung an die FSV geregelt. So könnte die FSV bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie Pflichtverletzungen der Forschungseinrichtung die Zuwendung ganz oder teilweise von dieser zurückfordern. 

Relevant sind hierbei nicht nur die Angaben zur Forschungseinrichtung, zur Durchführung des Projekts und zur Höhe der benötigten Zuwendung, sondern auch zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW). Zudem kann u. a. die Nichteinhaltung von Fristen (insbesondere im Hinblick auf Mitteilungs-, Nachweis- und Veröffentlichungspflichten) zur Sperrung von Zahlungen und zur Rückforderung von Zuwendungsmitteln führen.

Zusammenarbeit

Da Anträge an den Projektträger immer nur kumuliert vorhabenbezogen gestellt werden können, bedarf es bei mehreren an einem Projekt beteiligten Forschungseinrichtungen regelmäßig einer Abstimmung unter diesen Forschungseinrichtungen, insbesondere bezüglich der Änderungsanträge (z. B. Verlängerung der Laufzeit) sowie der Zahlungs-/Mittelanforderungen (Termine und Datumsangaben). Dazu müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpersonen unter den beteiligten Forschungseinrichtungen bekannt sein.

Für viele Vorgänge wie Zahlungsanforderungen und Nachweise werden Vordrucke bereitgestellt, die zu verwenden sind. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Vordrucke des DLR. Die befüllten Vordrucke sollen der FSV regelmäßig digital übermittelt werden. Auch weitere Dokumente wie Belege über Ausgaben und über vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) sollen grundsätzlich digital übermittelt werden.

Informationen für Forschungseinrichtungen

Zwischen Zuwendungsgeber bzw. der Bewilligungsbehörde und den Forschungseinrichtungen besteht im Rahmen der jeweiligen IGF-Projektförderung kein direktes Rechtsverhältnis. Aus diesem Grund muss die gesamte Projektabwicklung über die FSV erfolgen. Dazu haben wir wesentliche Informationen kompakt und strukturiert für die Forschungseinrichtungen aufbereitet. Auf den nachstehend genannten Seiten werden u. a. alle regelmäßig vorzulegenden Unterlagen aufgelistet, zugehörige Formulare verlinkt, die jeweiligen Vorlagefristen genannt und (Ausfüll-)Hinweise zu einigen DLR-Vorlagen (z. B. zu Zahlungsanforderungen und zu Zwischenberichten) angeboten: