Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem themenoffenen und branchenübergreifenden Förderprogramm „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Mittelstands zu stärken. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll durch die IGF ein erleichterter Zugang zu praxisorientierter Forschung verschafft werden.

Zuwendungsgeber ist das BMWE, der DLR Projektträger ist als beliehener Projektträger die bewilligende Behörde. Antragsberechtigt und Erstzuwendungsempfänger sind ausschließlich in der IGF autorisierte Forschungsvereinigungen wie die FSV. Die FSV überträgt die Bearbeitung der Forschungsvorhaben an öffentlich-rechtliche, nicht gewinnorientierte Hochschulinstitute oder an gemeinnützige Forschungseinrichtungen wie Institute der Fraunhofer Gesellschaft (FhG); an diese Letztzuwendungsempfänger leitet die FSV die Fördermittel des BMWE in vollem Umfang weiter. Die Projektförderung erfolgt in der Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung, die die aus der Zuwendung zu finanzierenden Ausgaben für ein klar definiertes Projekt abdeckt; Bedingung für die Gewährung ist, dass angemessene vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) für das IGF-Vorhaben nachgewiesen werden können (modifizierte Anteilfinanzierung).

Förderfähig sind wissenschaftlich-technische und vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben mit unternehmensübergreifendem Charakter, die voraussichtlich neue Erkenntnisse im Bereich moderner Technologien generieren und somit die Grundlage für Innovationen in Produkten, Verfahren und Dienstleistungen schaffen können, insbesondere für KMU. Hierfür müssen die Anträge für IGF-Vorhaben Vorschläge zur Umsetzung in der Wirtschaft sowie Angaben zur Umsetzbarkeit und wirtschaftlichen Bedeutung enthalten. Die vorgesehene Laufzeit eines Vorhabens sollte nicht mehr als drei Jahre betragen.

Zusätzlich zur allgemeinen Förderung im Rahmen der IGF (Normalverfahren) gibt es spezielle Fördervarianten wie Leittechnologien für KMU (besonders wichtige, systemrelevante Vorhaben), PLUS (mehrere thematisch eng verwandte Forschungsvorhaben) und CORNET (transnationale Forschungsvorhaben).

Zwischen Zuwendungsgeber bzw. der Bewilligungsbehörde und den Forschungseinrichtungen besteht im Rahmen der jeweiligen IGF-Projektförderung kein direktes Rechtsverhältnis. Aus diesem Grund muss die gesamte Projektabwicklung über die FSV erfolgen. Dazu haben wir wesentliche Informationen kompakt und strukturiert für die Forschungseinrichtungen aufbereitet. Auf den nachstehenden Seiten werden u. a. alle regelmäßig vorzulegenden Unterlagen aufgelistet, zugehörige Formulare verlinkt, die jeweiligen Vorlagefristen genannt und (Ausfüll-)Hinweise zu einigen DLR-Vorlagen (z. B. zu Zahlungsanforderungen und zu Zwischenberichten) angeboten: