Mitteilen von Änderungen in IGF-Vorhaben

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 04.08.2025)

Wann sollen der FSV Änderungswünsche mitgeteilt werden?

  • Anzeigepflichtige Änderungen (siehe Abschnitt 7.4 der IGF-Leitlinien des DLR) sind unverzüglich sowie vor deren Umsetzung zu beantragen. Sie dürfen erst nach einer positiven Rückmeldung durch die FSV (i. d. R.. durch eine Ergänzung zum Weiterleitungsvertrag) durchgeführt werden. Dazu zählen auch
    • jegliche Erhöhung des Personaleinsatzes (Personenmonate) von wiss.-techn. Personal (eine Information in einem Sachbericht ist nicht ausreichend) sowie
    • eine Reduzierung des Einsatzes von wiss. Personal ggü. dem Antrag um mehr als 50%.
  • Anträge auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung sind der FSV grundsätzlich bis spätestens Ende August des laufenden Haushaltsjahres vorzulegen - ggf. zusammen mit den letzten Zahlungsanforderungen des Jahres.
  • "Sobald eine Forschungseinrichtung feststellt, dass die vAW um mehr als 20 % unterschritten werden, ist sie gegenüber der Forschungsvereinigung zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet" [aus Abschnitt 3.5.1 der IGF-Leitlinien des DLR]. Da eine Reduzierung der Zuwendung durch das DLR bereits bei einer Unterschreitung der vAW um mindestens zehn Prozent möglich ist, sind auch diese Änderungen der FSV unverzüglich mitzuteilen. 

Welche Unterlagen sind zu übermitteln?

  • Änderungsantrag (FSV-Vorlage, als - bei Laufzeitverlängerungen von allen am Projekt beteiligten Forschungseinrichtungen - signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • ggf. Angebote (zu abweichenden Geräten oder Leistungen Dritter)
  • ggf. Gegenüberstellung von Geräten oder Leistungen Dritter (bewilligt/benötigt) mit Erläuterungen 

Wie geht es weiter?

  1. Sind mehrere Forschungseinrichtungen beteiligt und liegt ein Änderungswunsch vor, der auch mindestens eine andere Forschungseinrichtung betrifft, fordert die FSV deren Zustimmung an (falls diese nicht bereits vorgelegt wurde).
  2. Nach eigener administrativer Prüfung sowie ggf. nach inhaltlicher Prüfung der Antragsunterlagen durch den jeweiligen Fachverband stellt die FSV beim zuständigen Projektträger einen Antrag auf Änderung.
  3. Der Projektträger entscheidet über den Antrag und übermittelt der FSV einen Änderungsbescheid - oder einen Ablehnungsbescheid.
  4. Die FSV übermittelt der (oder ggf. den) Forschungseinrichtung(en) (jeweils) eine Ergänzung zum Weiterleitungsvertrag - oder informiert über die Ablehnung durch den Projektträger.