Mitteilen von Änderungen in IGF-Vorhaben
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 23.07.2026)
Welche Änderungen sind mitzuteilen?
- Jede Änderung des Verwendungszwecks oder sonstiger für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblichen Umstände (siehe auch Abschnitt 7.4 der IGF-Leitlinien des DLR).
- Dazu zählen u. a.
- jegliche Erhöhung des Personaleinsatzes (Personenmonate) von wiss.-techn. Personal (eine Information in einem Sachbericht ist nicht ausreichend),
- eine Reduzierung des Einsatzes von wiss. Personal ggü. dem Antrag um mehr als 50 Prozent,
- eine Reduzierung der vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) um mindestens zehn Prozent (da diese aufgrund einer Neuregelung ab 2024 nicht nur maßgeblich für die Bewilligung sind, sondern im Fall reduzierter tatsächlicher vAW auch zu einer Rückforderung von Zuwendungsmitteln durch das DLR führen können).
- eine Änderung in der Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses, wenn dadurch die Mindestanzahl der KMU nicht mehr erreicht wird.
Wann sollen der FSV Änderungen mitgeteilt werden?
- Anträge auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung sind der FSV grundsätzlich bis spätestens Ende August des laufenden Haushaltsjahres vorzulegen - ggf. zusammen mit den letzten Zahlungsanforderungen des Jahres.
- Andere Änderungen sind unverzüglich sowie vor deren Umsetzung und frühzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums zu beantragen.
- Die Änderungen dürfen erst nach einer positiven Rückmeldung durch die FSV umgesetzt werden!
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Änderungsantrag (FSV-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- bei jeder Mitteilung über reduzierte vAW neben der Begründung auch eine Aussage zur möglichen Kompensation.
- bei jedem Antrag auf Laufzeitverlängerung die Verteilung der Restmittel auf die verbleibenden Haushaltsjahre (ist in der FSV-Vorlage integriert) sowie ggf. eine durch die Laufzeitverlängerung benötigte Erhöhung der Personenmonate (ist ebenfalls in der FSV-Vorlage integriert).
- ggf. zusätzlich Angebote (zu abweichenden Geräten oder Leistungen Dritter, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- ggf. zusätzlich Gegenüberstellung von Geräten oder Leistungen Dritter (bewilligt/benötigt) mit Erläuterungen (per E-Mail an FSV zu übermitteln)
Wie geht es weiter?
- Nach eigener administrativer Prüfung sowie ggf. nach inhaltlicher Prüfung der Antragsunterlagen durch den jeweiligen Fachverband stellt die FSV beim zuständigen Projektträger einen Antrag auf Änderung.
- Der Projektträger entscheidet über den Antrag und übermittelt der FSV einen Änderungsbescheid - oder einen Ablehnungsbescheid.
- Die FSV übermittelt der (oder ggf. den) Forschungseinrichtung(en) (jeweils) eine Ergänzung zum Weiterleitungsvertrag oder - im Fall einer diesbezüglich vereinbarten Nebenabrede - den Änderungsbescheid.