Einreichen von IGF-Anträgen

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 21.07.2025)

Wann dürfen Antragsunterlagen eingereicht werden?

  • Die Bewertung von Projektideen und die Projektauswahl erfolgt durch unsere Fachverbände bzw. deren Gremien. Erst nach Aufforderung durch den jeweilligen Fachverband sind die Antragsunterlagen von den beteiligten Forschungseinrichtungen zu erstellen.
  • Für Erstanträge bestehen hierbei keine Vorlagefristen (Ausnahme: Fördervarianten), auch nicht in Abhängigkeit zu den Terminen der Gutachtergruppensitzungen des DLR. 
  • Unsere Informationen zur Antragstellung sind vorab zur Kenntnis zu nehmen. 

Welche Unterlagen sind zu übermitteln?

  • Die FSV nutzt das Webportal ELANO der AIF. Nach Aufforderung durch den jeweiligen Fachverband legt die FSV dort einen Antrag an, der von den beteiligten Forschungseinrichtungen weiter zu befüllen ist. Bitte beachten Sie dabei das ELANO-Handbuch für Forschungseinrichtungen, das im Bereich "Download" des ELANO-Portals zu finden ist. Aus ELANO erstellen wir mit Ihren Daten u. a. die Unterlagen Gesamtfinanzierungsplan,  Vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW), Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses und Angaben zur Forschungseinrichtung (DLR-Vorlagen).
    Evtl. Rückfragen bezüglich Ihrer Zugangsdaten richten Sie bitte an uns oder direkt an igf-service(at)aif-projekt-gmbh.de
  • Beschreibung des Forschungsantrags (DLR-Vorlage, hochzuladen über ELANO)
  • Nachvollziehbare Begründung über die Notwendigkeit einer längeren Laufzeit (nur im Fall einer Laufzeit von mehr als 30 Monaten, formlos, per E-Mail an die FSV zu übermitteln)
  • Weitere Angaben zur Antragseinreichung (FSV-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • Absichtserklärungen zu vAW (beachten Sie unsere Informationen zu vAWFSV-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • Erklärung der Forschungseinrichtung (FSV-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • Angaben zu Ansprechpartnern (FSV-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln) 

Wie geht es weiter?

  1. Nach eigener administrativer Prüfung sowie nach inhaltlicher Prüfung und Freigabe der Antragsunterlagen durch den jeweiligen Fachverband stellt die FSV beim zuständigen Projektträger einen Antrag auf Begutachtung . 
  2. Im Rahmen der Begutachtung durch den Projektträger (mehrere Einzelgutachten und ggf. abschließende Bewertung in einer Gutachtergruppensitzung) werden die Anträge bepunktet und anschließend in eine monatlich erstellte Auswahlliste eingereiht, in der der Antrag zwölf Monate verbleibt, sofern er nicht zuvor durch den Projektträger für eine Förderung ausgewählt oder von der FSV zurückgezogen wird. 
  3. Hat der Projektträger einen Antrag zur Förderung ausgewählt, wird die FSV mit einer Frist von zwei Wochen zur Antragstellung aufgefordert. Hierbei kommt es i. d. R. zu Rückfragen/Nachforderungen seitens des Projektträgers, die von den Forschungseinrichtungen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantwortet/erbracht werden müssen. 
  4. Fristgerecht gestellte Anträge werden vom Projektträger i. d. R. zeitnah bewilligt. In diesem Fall erhält die FSV einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid. Auf dieser Basis schließt die FSV mit jeder beteiligten Forschungseinrichtung einen eigenen - vom Projektträger vorgegebenen - Weiterleitungsvertrag ab. Dieser begründet ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der FSV und der jeweiligenForschungseinrichtung. 
  5. In der Praxis werden die benötigten Fördermittel häufig abweichend von den mit den Finanzierungsplänen beantragten Jahresraten zur Verfügung gestellt. Hierzu besteht nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung zu stellen.