Einreichen von IGF-Anträgen
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 11.12.2025)
Wann dürfen Antragsunterlagen eingereicht werden?
- Die Bewertung von Projektideen und die Projektauswahl erfolgt durch unsere Fachverbände bzw. deren Gremien. Erst nach Aufforderung durch den jeweiligen Fachverband sind die Antragsunterlagen von den beteiligten Forschungseinrichtungen zu erstellen.
- Für Neuanträge auf Begutachtung bestehen hierbei keine Vorlagefristen (Ausnahme: Fördervarianten), auch nicht in Abhängigkeit zu den Terminen der Gutachtergruppensitzungen des DLR. Es können leider keine Vorlaufzeiten genannt werden, da zum einen die Zeitspanne bis zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen sowie die Prüfdauer bei den Fachverbänden, der FSV und beim DLR abhängig ist von der Qualität der Antragsunterlagen, ggf. der Zeitspanne bis zur Vorlage vollständig (!) korrigierter Daten/Unterlagen und dem jeweils aktuellen Arbeitsaufkommen bei Fachverband/FSV/DLR, zum anderen die Dauer der Erstellung der Einzelgutachten für das DLR abhängig von der Auslastung der ehrenamtlichen Gutachter ist.
- Für Wiedervorlagen besteht eine Vorlagefrist von zwölf Monaten. Die Zwölf-Monats-Frist beginnt bei Nichtbefürwortung mit dem Tag des Eingangs der DLR-Infomail zur Begutachtung bei der FSV, bei Zurückziehen des Antrags auf Begutachtung mit dem Tag, an dem die FSV den Antrag zurückzieht (Tag der Mail von der FSV an das DLR). Es ist zu beachten, dass innerhalb dieser Frist auch die Prüfung bei den Fachverbänden und der FSV abgeschlossen sein muss - ggf. einschließlich der Bearbeitung von Antworten auf Rückfragen bzw. Nachforderungen.
- Bitte nehmen Sie unsere Informationen zur Antragstellung vorab zur Kenntnis.
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Grunddaten (FSV-Vorlage; zur Anlage eines Antrages im Webportal ELANO der AIF vom jeweiligen Fachverband per E-Mail an die FSV zu übermitteln)
- Diverse Angaben zum Projekt einschließlich der Daten zur Finanzierung und zum Projektbegleitenden Ausschuss (von Forschungseinrichtung(en) in ELANO zu erfassen, d. h. der von der FSV mit den o. g. Grunddaten in ELANO angelegte Antrag ist zu vervollständigen)
- Bitte beachten Sie dabei das ELANO-Handbuch für Forschungseinrichtungen, das im Bereich "Download" des ELANO-Portals zu finden ist.
- Aus ELANO erstellen wir mit Ihren Daten u. a. die Unterlagen Gesamtfinanzierungsplan, Vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW), Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses und Angaben zur Forschungseinrichtung (DLR-Vorlagen).
- Evtl. Rückfragen bezüglich Ihrer Zugangsdaten richten Sie bitte an uns oder direkt an igf-service(at)aif-projekt-gmbh.de.
- Vorhabenbeschreibung (VHB) [zuvor: Beschreibung des Forschungsantrags] (DLR-Vorlage, von Forschungseinrichtung hochzuladen über ELANO)
- Bei Wiedervorlagen sind die Änderungen in der aktuellen Beschreibung zum wiedervorgelegten Forschungsantrag in geeigneter Form zu kennzeichnen. Dazu wird empfohlen, eine Stellungnahme zu den Anmerkungen der Begutachtenden zum Antrag beizufügen oder die Änderungen in Form einer Synopse darzustellen. Bei Wiedervorlagen sind darüber hinaus keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich.
- Diverse weitere Unterlagen (von Forschungseinrichtung(en) per E-Mail an die FSV zu übermitteln):
- Nachvollziehbare Begründung über die Notwendigkeit einer längeren Laufzeit (nur im Fall einer Laufzeit von mehr als 30 Monaten, formlos)
- Absichtserklärungen zu vAW (beachten Sie unsere Informationen zu vAW; FSV-Vorlage)
- Erklärung der Forschungseinrichtung (FSV-Vorlage)
- Ansprechpartner und Bankverbindung (FSV-Vorlage)
Wie geht es weiter?
- Nach Prüfung auf Vollständigkeit durch die FSV erhält der jeweilige Fachverband die Antragsunterlagen zur fachlichen/inhaltlichen Prüfung. Dieser fordert ggf. Korrekturen an.
- Nach Freigabe durch den Fachverband prüft die FSV die Antragsunterlagen formal/administrativ. Diese fordert ggf. Korrekturen an.
- Nach positiver Prüfung durch die FSV stellt diese beim zuständigen Projektträger einen Antrag auf Begutachtung.
- Im Rahmen der Begutachtung durch den Projektträger (mehrere Einzelgutachten und ggf. abschließende Bewertung in einer Gutachtergruppensitzung) werden die Anträge bepunktet und anschließend in eine monatlich erstellte Auswahlliste eingereiht, in der der Antrag zwölf Monate verbleibt, sofern er nicht zuvor durch den Projektträger für eine Förderung ausgewählt oder von der FSV zurückgezogen wird.
- Hat der Projektträger einen Antrag zur Förderung ausgewählt, wird die FSV mit einer Frist von zwei Wochen zur Antragstellung aufgefordert. Hierbei kommt es i. d. R. zu Rückfragen/Nachforderungen seitens des Projektträgers, die von den Forschungseinrichtungen umgehend beantwortet/erbracht werden müssen. Wird ein Antrag nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist gestellt, gewährt das DLR regelmäßig eine Nachfrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist ist keine Antragstellung für das Projekt mehr möglich und es wird auch nicht mehr in die o. g. Auswahlliste aufgenommen.
- (Fristgerecht) gestellte Anträge auf Förderung werden vom Projektträger i. d. R. zeitnah bewilligt. In diesem Fall erhält die FSV einen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid. Auf dieser Basis schließt die FSV mit jeder beteiligten Forschungseinrichtung einen eigenen - vom Projektträger vorgegebenen - Weiterleitungsvertrag ab. Dieser begründet ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen der FSV und der jeweiligen Forschungseinrichtung.
- In der Praxis werden die benötigten Fördermittel häufig abweichend von den mit den Finanzierungsplänen beantragten Jahresraten zur Verfügung gestellt. Hierzu besteht nach Abschluss des Weiterleitungsvertrages die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung zu stellen.