Veröffentlichen der Ergebnisse von IGF-Vorhaben
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 17.11.2025)
Was ist bei Veröffentlichungen zu beachten?
- Folgende Elemente muss jede deutschsprachige Veröffentlichung enthalten:
- IGF-Logo
- Förderlogo des BMWE
- Förderkennzeichen des Projektträgers (beginnt beim DLR mit "01IF")
- Bei (deutschsprachigen) wissenschaftlichen Veröffentlichungen/Arbeiten kann statt der beiden vorgenannten Logos zusätzlich zum Förderkennzeichen folgender Förderhinweis verwendet werden: „Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.“
- Bei englischsprachigen Veröffentlichungen ist statt der beiden vorgenannten Logos zusätzlich zum Förderkennzeichen folgender Förderhinweis zu verwenden: „This Project is supported by the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy (BMWE) on the basis of a decision by the German Bundestag.“
- Jede Kurzinformation über ein abgeschlossenes Vorhaben muss zudem einen Hinweis auf die Verfügbarkeit des Schlussberichts enthalten. Dies betrifft beispielsweise Kurzinformationen in Fachzeitschriften, im Internet, in der schriftlichen Fassung eines Vortrages auf Konferenzen, Fachtagungen etc. sowie bei Messepräsentationen
- Sind an einem Vorhaben mehr als eine Forschungseinrichtung beteiligt, müssen Veröffentlichungen die Ergebnisse aller beteiligten Forschungseinrichtungen beinhalten.
Wann sind der FSV Veröffentlichungen vorzulegen?
- Unterlagen zu Veröffentlichungen der Forschungseinrichtungen sind der FSV zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen, d. h. spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende des jeweiligen Projekts.
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- PDF jeder projektbezogenen Veröffentlichung
Auflistung (tabellarische Aufzählung) aller projektbezogenen Veröffentlichungen mit
Quellennachweis,
Datum der Veröffentlichung,
Link zur digitalen Veröffentlichung