Rückzahlung von Fördermitteln

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 06.01.2026)

Wann sollen Fördermittel an die FSV zurückgezahlt werden?

  • Umgehend und unaufgefordert, sobald die Forschungseinrichtung feststellt, dass sie die Verwendungsfrist nicht einhalten wird, d. h. Mittel nicht innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Auszahlung durch die FSV zweckentsprechend verwenden wird. 
  • Umgehend und unaufgefordert, sobald die Forschungseinrichtung einen Kassenbestand nach Projektabschluss feststellt.
  • Umgehend, sofern die FSV Mittel zurückfordert (z. B. wegen zweckwidriger Verwendung). 

Welche Unterlage ist zu übermitteln?

  • Information über die Rückzahlung einschließlich Grund der Rückzahlung (in freier Form per E-Mail an FSV zu übermitteln).

Wie geht es weiter?

  1. Rückzahlungen sollen laut Projektträger DLR immer an die Forschungsvereinigung (zur Weiterleitung an das DLR) erfolgen, d. h. bei FSV-Projekten unter Angabe von Förderkennzeichen (FKZ) und Forschungseinrichtungsnummer (FE 1, FE 2 oder FE 3) an folgende Bankverbindung:
    • Kontoinhaber: Forschungsgesellschaft Stahlverformung e. V.
    • Geldinstitut: Commerzbank AG
    • IBAN: DE74 4504 0042 0359 0254 00
  2. Für Fördermittel, die nicht innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Auszahlung verwendet oder zurückgezahlt werden, sind laut DLR Sollzinsen zu zahlen.