Erstellen von Schlussberichten für IGF-Vorhaben
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 18.11.2025)
Wann sind der FSV die Schlussberichte vorzulegen?
- Der (bei mehreren Forschungseinrichtungen gemeinsame) Schlussbericht eines Projekts ist der FSV zusammen mit dem/den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis(en) der Forschungseinrichtung(en) vorzulegen, d. h. spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende des jeweiligen Projekts.
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Schlussbericht nach vorgegebenem Muster (DLR-Vorlage, als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln, bitte Hinweise beachten)
- Zusammenfassung der Ergebnisse und deren Anwendungsmöglichkeiten (max. 2.000 Zeichen, keine Vorlage, als reiner Text per E-Mail an FSV zu übermitteln)
Wie geht es weiter?
- Der Schlussbericht wird zunächst vom zuständigen Fachverband fachlich/inhaltlich geprüft. Dieser fordert ggf. einen korrigierten Schlussbericht an.
- Im Anschluss wird der Schlussbericht zusammen mit dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen an.
- Nach positiver Prüfung wird der Schlussbericht zusammen mit den weiteren Nachweisunterlagen an den Projektträger übermittelt.
- Die FSV ergänzt ihre veröffentlichten Projektblätter (siehe Menüpunkt "Projekte") um die Zusammenfassung der Ergebnisse und stellt den Schlussbericht Interessierten auf Anforderung zur Verfügung.
- Der jeweils zuständige Fachverband verbreitet die Ergebnisse aktiv und stellt ebenfalls den Schlussbericht Interessierten auf Anforderung zur Verfügung.