Erstellen von Schlussberichten für IGF-Vorhaben

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 18.11.2025)

Wann sind der FSV die Schlussberichte vorzulegen?

  • Der (bei mehreren Forschungseinrichtungen gemeinsame) Schlussbericht eines Projekts ist der FSV zusammen mit dem/den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis(en) der Forschungseinrichtung(en) vorzulegen, d. h. spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende des jeweiligen Projekts.

Welche Unterlagen sind zu übermitteln?

  • Schlussbericht nach vorgegebenem Muster (DLR-Vorlage, als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln, bitte Hinweise beachten)
  • Zusammenfassung der Ergebnisse und deren Anwendungsmöglichkeiten (max. 2.000 Zeichen, keine Vorlage, als reiner Text per E-Mail an FSV zu übermitteln)

    Wie geht es weiter?

    1. Der Schlussbericht wird zunächst vom zuständigen Fachverband fachlich/inhaltlich geprüft. Dieser fordert ggf. einen korrigierten Schlussbericht an.  
    2. Im Anschluss wird der Schlussbericht zusammen mit dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen an.
    3. Nach positiver Prüfung wird der Schlussbericht zusammen mit den weiteren Nachweisunterlagen an den Projektträger übermittelt.
    4. Die FSV ergänzt ihre veröffentlichten Projektblätter (siehe Menüpunkt "Projekte") um die Zusammenfassung der Ergebnisse und stellt den Schlussbericht Interessierten auf Anforderung zur Verfügung.
    5. Der jeweils zuständige Fachverband verbreitet die Ergebnisse aktiv und stellt ebenfalls den Schlussbericht Interessierten auf Anforderung zur Verfügung.