Vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) in IGF-Vorhaben belegen
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 04.12.2025)
Wann sind der FSV die vAW-Belege vorzulegen?
- Die vAW-Belege sind der FSV je Haushaltsjahr zusammen mit dem/den zahlenmäßigen Zwischennachweis(en) der Forschungseinrichtung(en) vorzulegen, d. h. spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende eines Haushaltsjahres (= jährlich bis spätestens Ende Februar).
- Bitte übermitteln Sie alle vAW-Belege zusammen mit den weiteren Unterlagen des Zwischennachweises gesammelt in einer Mail, also nicht jede Unterlage einzeln!
- Die vAW-Belege für das letzte Haushaltsjahr sowie ggf. vAW-Belege, die zuvor noch nicht vorgelegt wurden, sind zusammen mit dem/den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis(en) der Forschungseinrichtung(en) vorzulegen, d. h. spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende des jeweiligen Projekts.
- Bitte übermitteln Sie alle vAW-Belege zusammen mit den weiteren Unterlagen des Verwendungsnachweises gesammelt in einer Mail, also nicht jede Unterlage einzeln!
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Bei Zwischennachweisen: Stellungnahme zum aktuellen Stand der vAW und Einschätzung der Erreichbarkeit des geplanten Ansatzes (keine Vorlage, als reiner Text per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Schlussnachweisen: Begründung, sobald die Gesamtausgaben um mindestens 10% des geplanten Ansatzes unterschritten wurde, z. B. Entfall der Notwendigkeit einzelner Leistungen, da diese von der Forschungseinrichtung selbst erbracht werden konnten (keine Vorlage, als reiner Text per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Geldleistung: Ausgabe- und Einnahmebelege (als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln):
- Beleg über Ausgabe: bei Personalausgaben Sammelbeleg für Personalausgaben, bei Gerätebeschaffung oder Leistungen Dritter Rechnung;
- Beleg über Einnahme: Kontoauszug über Geldspende
- Bei Sachleistung: von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF (DLR-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Dienstleistung: von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF (DLR-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Bereitstellung von Versuchsanlagen und Geräten im Unternehmen: von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF (DLR-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Aufwendungen für den Projektbegleitenden Ausschuss: von allen Teilnehmenden oder - bei digitaler Teilnahme - ersatzweise vom Projektleiter signierte PDF (DLR-Vorlage, per E-Mail an FSV zu übermitteln)
Wie geht es weiter?
- Die vAW-Belege werden zusammen mit dem zahlenmäßigen Zwischennachweis nebst Anlagen bzw. mit dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen an.
- Nach positiver Prüfung wird von der FSV der vAW-Nachweis erstellt, der von ihr zusammen mit den weiteren Nachweisunterlagen an den Projektträger übermittelt wird.