Nachweis der Verwendung der Zuwendung in IGF-Vorhaben
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 18.11.2025)
Wann sollen der FSV Verwendungsnachweise vorgelegt werden?
- Der Verwendungsnachweis einer Forschungseinrichtung ist der FSV mit allen zugehörigen Unterlagen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende des jeweiligen Projekts vorzulegen.
- Bitte übermitteln Sie alle Unterlagen gesammelt in einer Mail, also nicht jede Unterlage einzeln!
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis der Forschungseinrichtung (DLR-Vorlage, als Excel-Datei und als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Sammelbeleg für Personalausgaben und Beleg über Beschäftigungszeiten (DLR-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Ergänzende Personalbelege wie Entgeltabrechnungen, Qualifikationsnachweise oder Arbeitsverträge sind der FSV ggf. auf Anforderung vorzulegen.
- Rechnungen einschließlich Zahlbeleg (Vermerk auf Rechnung genügt) und Vergabedokumentationen zu aus dem Einzelansatz B beschafften Geräten und zu aus dem Einzelansatz C beschafften Leistungen Dritter (als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- vAW-Belege / Belege zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft:
- Geldleistung (als Beleg über Ausgabe: bei Personalausgaben Sammelbeleg für Personalausgaben (s. o.), bei Gerätebeschaffung oder Leistungen Dritter Rechnung; als Beleg über Einnahme: Kontoauszug über Geldspende; als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Sachleistung (DLR-Vorlage, von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Dienstleistung (DLR-Vorlage, von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bereitstellung von Versuchsanlagen und Geräten im Unternehmen (DLR-Vorlage, von Forschungseinrichtung und leistender Stelle der Wirtschaft signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Projektbegleitender Ausschuss (DLR-Vorlage, von allen Teilnehmenden oder - bei digitaler Teilnahme - ersatzweise vom Projektleiter signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Bei Vorhaben mit Laufzeitbeginn ab 2024: Schriftliche Bestätigung der ordnungsgemäßen Trennung der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit von der wirtschaftlichen Tätigkeit (in freier Form / keine Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Die schriftliche Bestätigung ersetzt laut DLR im Regelfall den in § 5 Abs. 2.4 des Weiterleitungsvertrages geforderten Nachweis (wie die Vorlage des Jahresabschlusses).
- Berichtsunterlagen (Details siehe Schlussberichte erstellen)
Wie geht es weiter?
- Der Schlussbericht wird zunächst vom zuständigen Fachverband fachlich/inhaltlich geprüft. Dieser fordert ggf. einen korrigierten Schlussbericht an.
- Im Anschluss wird der Schlussbericht zusammen mit dem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen und/oder Erläuterungen an.
- Nach positiver Prüfung erstellt die FSV den vAW-Nachweis sowie weitere, zusätzlich geforderte eigene Vermerke und Nachweise für den Projektträger.
- Die vorzulegenden Unterlagen/Nachweise werden von der FSV gesammelt an den Projektträger übermittelt. Dieser fordert ggf. korrigierte/ergänzende Unterlagen und/oder Erläuterungen an.
- Nach positiver Prüfung durch den Projektträger zahlt dieser die Schlussrate bis zur Höhe des bestehenden Restanspruchs aus.
- Die FSV leitet die ausgezahlten Schlussraten an die Forschungseinrichtungen weiter.