Anfordern von Zahlungen/Fördermitteln

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 16.10.2025)

Wann sollen der FSV Mittel- bzw. Zahlungsanforderungen vorgelegt werden?

  • Der FSV sind bis spätestens Ende August eines jeden Jahres die Zahlungsanforderungen für den Zeitraum bis Ende des Jahres (bzw. bis zu einem früheren Projektlaufzeitende) vorzulegen - ggf. zusammen mit Anträgen auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung der Fördermittel (Ratenumstellung).
    Ausnahme: Wird ein Weiterleitungsvertrag erst ab September eines Jahres geschlossen, sind die Mittelanforderungen für den Zeitraum bis Ende des Jahres (sowie ggf. erforderliche Ratenumstellungen) umgehend vorzulegen.
  • Ist von mindestens einer am Projekt beteiligten Forschungseinrichtung keine Vorfinanzierung möglich oder gewünscht, werden also unterjährig Fördermittel benötigt, so können zu jeder Zeit (bis spätestens Ende August) Zahlungsanforderungen bei der FSV eingereicht werden.
    Ausnahme: Bei einem Projektlaufzeitbeginn vor dem aktuellen Haushaltsjahr, können Zahlungsanforderungen erst nach erfolgter Prüfung der jeweiligen Zwischennachweise für das vorangegangene Haushaltsjahr bearbeitet werden.
  • Sind mehrere Forschungseinrichtungen am Projekt beteiligt, müssen für alle gewünschten Zahlungstermine unter Beachtung einheitlicher Datumsangaben (siehe Ausfüllhinweise) Zahlungsanforderungen von allen beteiligten Forschungseinrichtungen vorgelegt werden. 

Welche Unterlage ist zu übermitteln?

  • Mittelanforderung für Forschungseinrichtungen bei Forschungsvereinigungen (DLR-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln; Ausfüllhinweise).
    • Nicht der FSV vorzulegen ist das Kontrollblatt für Zahlungsanforderungen (DLR-Vorlage, Verwendung der Vorlage durch Forschungseinrichtung nach eigenem Bedarf bzw. Ermessen)

Wie geht es weiter?

  1. Fehlen bei mehreren beteiligten Forschungseinrichtungen Zahlungsanforderungen und/oder liegen abweichende Datumsangaben vor, fordert die FSV fehlende/korrigierte Unterlagen an. 
  2. Nach eigener administrativer Prüfung erstellt die FSV eine kumulierte Zahlungsanforderung (DLR-Vordruck) und stellt die Zahlungsanforderung online beim zuständigen Projektträger (letzte Zahlungsanforderung eines Kalenderjahres bis spätestens 30. September). 
  3. Nach Prüfung und Auszahlung durch den Projektträger informiert die die FSV die beteiligten Forschungseinrichtungen und leitet die Fördermittel an diese weiter. Dabei kann die Höhe des ausgezahlten vom angeforderten Betrag abweichen, wenn z. B. die Höhe der kassenmäßigen Bereitstellung nicht für den Anforderungsbetrag ausreicht (und diese nicht vom DLR auch ohne gesonderten Antrag angepasst wird).