Anfordern von Zahlungen/Fördermitteln
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 06.08.2026)
Wann sollen der FSV Mittel- bzw. Zahlungsanforderungen vorgelegt werden?
- Der FSV ist bis spätestens Ende August eines jeden Jahres die Zahlungsanforderung für das jeweilige Haushaltsjahr vorzulegen - ggf. zusammen mit Anträgen auf Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung der Fördermittel (Ratenumstellung).
Ausnahme: Wird ein Weiterleitungsvertrag erst ab September eines Jahres geschlossen, ist die Mittelanforderung für den Zeitraum bis Ende des Jahres (sowie ggf. erforderliche Ratenumstellungen) umgehend vorzulegen. - Bezüglich des Zahlungstermins und der weiteren Datumsangaben sind zwingend unsere Ausfüllhinweise zu beachten.
Welche Unterlage ist zu übermitteln?
- Mittelanforderung für Forschungseinrichtungen bei Forschungsvereinigungen (DLR-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln; Ausfüllhinweise sind zu beachten).
- Nicht der FSV vorzulegen ist die Arbeitshilfe bzw. das Kontrollblatt für Zahlungsanforderungen (DLR-Vorlage, Verwendung der Vorlage durch Forschungseinrichtung nach eigenem Bedarf bzw. Ermessen)
- Begründung für eine Mittelvorziehung oder -verschiebung, die sich aus der Mittelanforderung ergibt (keine Vorlage, als Text per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Das DLR hat angekündigt, dass ohne Begründung eine Prüfung auf Mittelkürzung eingeleitet wird.
Wie geht es weiter?
- Nach administrativer Prüfung erstellt die FSV eine kumulierte Zahlungsanforderung (DLR-Vordruck) und stellt die Zahlungsanforderung online beim zuständigen Projektträger (letzte Zahlungsanforderung eines Kalenderjahres bis spätestens 30. September).
- Nach Prüfung und Auszahlung durch den Projektträger informiert die die FSV die beteiligten Forschungseinrichtungen und leitet die Fördermittel an diese weiter. Dabei kann die Höhe des ausgezahlten vom angeforderten Betrag abweichen, wenn z. B. die Höhe der kassenmäßigen Bereitstellung nicht für den Anforderungsbetrag ausreicht (und diese nicht vom DLR angepasst wird).