Einreichen von Zwischennachweisen in IGF-Vorhaben
Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 02.12.2025)
Wann sollen der FSV Zwischennachweise vorgelegt werden?
- Der Zwischennachweis einer Forschungseinrichtung ist der FSV mit allen zugehörigen Unterlagen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres (= jährlich bis spätestens Ende Februar) vorzulegen.
- Bitte übermitteln Sie alle Unterlagen gesammelt in einer Mail, also nicht jede Unterlage einzeln!
Welche Unterlagen sind zu übermitteln?
- Zahlenmäßiger Zwischennachweis der Forschungseinrichtung (DLR-Vorlage, als Excel-Datei und als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Sammelbeleg für Personalausgaben und Beleg über Beschäftigungszeiten (DLR-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- Ergänzende Personalbelege wie Entgeltabrechnungen, Qualifikationsnachweise oder Arbeitsverträge sind der FSV ggf. auf Anforderung vorzulegen.
- Rechnungen einschließlich Zahlbeleg (Vermerk auf Rechnung genügt) und Vergabedokumentationen zu aus dem Einzelansatz B beschafften Geräten und zu aus dem Einzelansatz C beschafften Leistungen Dritter (als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
- vAW-Belege / Belege zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (Details siehe vAW belegen)
- Berichtsunterlagen (Details und Ausnahmen siehe Zwischenberichte erstellen)
Wie geht es weiter?
- Der Zwischenbericht wird zusammen mit dem zahlenmäßigen Zwischennachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen an.
- Nach positiver Prüfung erstellt die FSV den vAW-Nachweis sowie weitere, zusätzlich geforderte eigene Vermerke und Nachweise für den Projektträger.
- Der Zwischenbericht wird von der FSV zur Kenntnis an den zuständigen Fachverband weitergeleitet.
- Die vorzulegenden Unterlagen/Nachweise werden von der FSV gesammelt an den Projektträger übermittelt. Dieser fordert ggf. korrigierte/ergänzende Unterlagen und/oder Erläuterungen an.