Einreichen von Zwischennachweisen in IGF-Vorhaben

Informationen für Forschungseinrichtungen (Stand: 02.12.2025)

Wann sollen der FSV Zwischennachweise vorgelegt werden?

  • Der Zwischennachweis einer Forschungseinrichtung ist der FSV mit allen zugehörigen Unterlagen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres (= jährlich bis spätestens Ende Februar) vorzulegen. 
    • Bitte übermitteln Sie alle Unterlagen gesammelt in einer Mail, also nicht jede Unterlage einzeln!

Welche Unterlagen sind zu übermitteln?

  • Zahlenmäßiger Zwischennachweis der Forschungseinrichtung (DLR-Vorlage, als Excel-Datei und als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • Sammelbeleg für Personalausgaben und Beleg über Beschäftigungszeiten (DLR-Vorlage, als signierte PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
    • Ergänzende Personalbelege wie Entgeltabrechnungen, Qualifikationsnachweise oder Arbeitsverträge sind der FSV ggf. auf Anforderung vorzulegen.
  • Rechnungen einschließlich Zahlbeleg (Vermerk auf Rechnung genügt) und Vergabedokumentationen zu aus dem Einzelansatz B beschafften Geräten und zu aus dem Einzelansatz C beschafften Leistungen Dritter (als PDF per E-Mail an FSV zu übermitteln)
  • vAW-Belege / Belege zu den vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (Details siehe vAW belegen)
  • Berichtsunterlagen (Details und Ausnahmen siehe Zwischenberichte erstellen)

Wie geht es weiter?

  1. Der Zwischenbericht wird zusammen mit dem zahlenmäßigen Zwischennachweis nebst Anlagen administrativ von der FSV geprüft. Diese fordert ggf. korrigierte Unterlagen an.
  2. Nach positiver Prüfung erstellt die FSV den vAW-Nachweis sowie weitere, zusätzlich geforderte eigene Vermerke und Nachweise für den Projektträger.
  3. Der Zwischenbericht wird von der FSV zur Kenntnis an den zuständigen Fachverband weitergeleitet.
  4. Die vorzulegenden Unterlagen/Nachweise werden von der FSV gesammelt an den Projektträger übermittelt. Dieser fordert ggf. korrigierte/ergänzende Unterlagen und/oder Erläuterungen an.